Wetterstationen
Davis Vantage Pro II & Davis Vantage Vue
Unseren Leistungen und Lieferungen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind selbst dann nicht bindend, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Wenn im Einzelnen nicht anders geregelt, gelten die „Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten - empfohlen vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung“ (Österreich) in der jeweils letztgültigen Fassung.
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen e-wetter e.U. und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die bindende Bestellung des Kunden kommt durch Unterzeichnung des Angebotes oder eines Vertrages zustande. Die Annahme der Bestellung durch e-wetter e.U. erfolgt durch Gegenzeichnung des Vertrages oder durch Leistungserbringung bzw. Auslieferung an den Kunden.
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inkl. Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von e-wetter e.U.. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Kosten von allfälligen Datenträgern, Versandkosten, Gebühren etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.1. Normalarbeitszeit / Überstundenzuschläge:
Werden Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Normalarbeitszeit (Mo-Fr 8-18h) erbracht, so wird der Überstundenzuschlag mit
+ 50 % für Mo - Fr 6h-8h und 18h-20h, Samstage
+ 100 % für Mo - Sa 20h-6h, Sonn- und Feiertage
zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Preis von pauschalierten Dienstleistungen basiert auf Durchführung in der Normalarbeitszeit. Fallen auf Kundenwunsch Zeiten außerhalb der Normalarbeitszeit an, so werden für diese Zeiten die entsprechenden Überstundenzuschläge in Rechnung gestellt.
3.2. Pauschalierte Leistungen:
Abweichend von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von e-wetter e.U. zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Wird bei pauschalierten Schulungen der vorgesehene Zeitraum um mehr als 20 % überschritten, so werden die darüber hinausgehenden Zeiten zum aktuellen Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sind pauschalierte Schulungen nicht innerhalb von 6 Monaten nach Installation abgeschlossen, so kann e-wetter e.U. für die ab dem 7. Monat erfolgten Tätigkeiten eine Preisanpassung an die aktuell gültigen Preise vornehmen.
3.3.Abrechnung nach Zeitaufwand:
Leistungen beim Kunden werden in begonnenen halben Stunden abgerechnet, telefonische Hilfestellungen in Einheiten von 15 Minuten. Bei telefonischer Hotline für Kunden ohne Hotlinevereinbarung wird zusätzlich zum Zeitaufwand eine Bereitstellungsgebühr zur Abdeckung der Fixkosten verrechnet. Diese Bereitstellungsgebühr kommt je Kalendermonat nur einmal zur Verrechnung.
3.4.Wartezeit
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass seine zu schulenden Mitarbeiter zu den vereinbarten Schulungsterminen freigestellt sind, und daher keine Unterbrechung bzw. Störung der Schulung erfolgen kann. Durch den Auftraggeber zu verantwortende Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.
3.5.Fahrtspesen
Fahrtspesen für Anfahrt mit KFZ innerhalb Österreichs werden gemäß gültiger Preisliste mit Spesenpauschale nach Entfernung abgerechnet, ansonsten nach Aufwand (Fahrtzeit zum jeweils gültigen Stundensatz, km - Geld und Diäten zum amtlichen Satz, sonstige Fahrtspesen).
3.6.Sonstige Spesen
Andere Spesen (Telefon, Fax, Diäten, Nächtigungskosten etc.) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Aufzeichnungen von e-wetter e.U. zählen als Nachweis.
3.7.Mindermengenaufschlag
Bei Bestellung von Handelsware unter 10,-- EURO exklusive Mehrwertsteuer wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,-- EURO verrechnet.
3.8.Rückgabe, Storno
Bei von e-wetter e.U. akzeptierter Retournierung bzw. Stornierung von bestellten Produkten bzw. Leistungen wird eine Stornogebühr von 10 % des ursprünglichen Rechnungsbetrages verrechnet.
Dem Kunden zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Kunden zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Der Kunde kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt e-wetter e.U. in Verzug. Der Kunde kann im Falle des Verzugs e-wetter e.U. auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Verzug zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu. Von e-wetter e.U. nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb von e-wetter e.U. oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
Die von e-wetter e.U. gelegten Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungseingang fällig und ohne jeden Abzug spesenfrei zahlbar. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme, Schulungen, Hardwarekomponenten usw.) umfassen, ist e-wetter e.U. berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine Rechnung zu legen.
Laufende Lizenzgebühren und Hotlinegebühren werden im vorhinein verrechnet.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % p.m. und Anwaltskosten in Rechnung gestellt, die sofort fällig sind.
Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.
Sämtliche Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen e-wetter e.U. bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Lizenzprogramme nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausnahmslos zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware, im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen und gemäß anderer im Vertrag vereinbarter Beschränkungen zu verwenden
Der Kunde hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung fehlschlägt kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
Für Nachbesserung gilt folgendes:
a) Offensichtliche Mängel hat der Kunde spätestens innerhalb 2 Wochen bei e-wetter e.U. entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung e-wetter e.U. nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer e-wetter e.U. nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder der Kunde die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.1. Lizenzprogramme mit Spezifikation (Individualsoftware)
e-wetter e.U. gewährleistet die Übereinstimmung der Lizenzprogramme mit den bei Versand gültigen und dem Kunden überlassenen Spezifikationen.
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
7.2.Lizenzprogramm ohne Spezifikation (Standardsoftware)
Die Gewährleistung von e-wetter e.U. beschränkt sich auf die Übereinstimmung mit der Produktinformation.
7.3.Lizenzprogramme - gemeinsame Bedingungen
e-wetter e.U. übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktion den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Es liegt in der Natur der Sache, dass keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass Programme ununterbrochen oder fehlerfrei laufen oder dass alle Programmfehler behoben werden können. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Programmabnahme (bei Individualsoftware) bzw. ab Lieferung (bei Standardsoftware).
7.4.Dienstleistungen
e-wetter e.U. gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch deren Ergebnis.
7.5.Handelsware
Für von e-wetter e.U. vermittelte bzw. verkaufte Produkte Dritter gelten jeweils deren Lizenz-, Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen.
7.6.Beigestellte Produkte
Die Installierbarkeit der vom Kunden beigestellten Produkte, deren Funktionalität und Wechselwirkung mit anderen Komponenten wird von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Rücksendung sollte eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden. Der Rücksendung sollte eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden.
e-wetter e.U.
Viaduktgasse 5/6
3710 Glaubendorf
Österreich
e-wetter e.U. haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen e-wetter e.U. ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Ohne der ausdrückliche Zustimmung des Kunden werden dessen Daten ausschließlich zur Abwicklung deren Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert . Eine Weitergabe deren Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur in soweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Korneuburg/Österreich.
Zahlbar und klagbar in Korneuburg/Österreich.